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(Neuer Beitrag) Kündigungsfristen
Bei der Berechnung der Kündigungsfrist werden bisher Beschäftigungszeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahres nicht berücksichtigt. Dabei handelt es sich nach Feststellung des EuGH um Altersdiskriminierung. Diese gesetzliche Regelung darf deshalb nicht mehr angewendet werden.
Arbeitsunfälle
Wann liegen Arbeitsunfälle vor? Versicherte Tätigkeiten in der gesetzlichen Berufsunfallversicherung sind
- die eigentliche betriebliche Tätigkeit
- Betriebsversammlungen
- Arbeiten am Arbeitsgerät
- Wegeunfälle (dienstlich veranlasste Fahrten und Gänge, ebenso der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück)
- Besuche der Betriebskantine
Nicht anerkannt wurde vom Bundessozialgericht ein Unfall in der Dusche im Rahmen eines vom Arbeitgeber veranlassten Lehrgangs. Duschen dient nach Auffassung des Gerichts der allgemeinen Körperpflege und ist Privatsache. (BSG Az. B 2 U21/01 R)
Arbeitslosenversicherung
Wer sich gerade selbständig macht, kann trotzdem in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn man unsicher ist ob alles gut geht. Es kann ein Mindestbeitrag entrichtet werden. Er beträgt ab 1.1.08 aufgrund der Beitragssenkung von 4,3 % auf 3,3 % nur 20,50 € im Monat. Von der Möglichkeit zur Versicherung muss aber schnell Gebrauch gemacht werden. Es gibt eine Frist. Binnen eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt werden.
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